Sozialpolitisches Engagement für Menschen mit Behinderung

Der LVKM engagiert sich sozialpolitisch für Menschen mit Behinderung und bringt behindertenpolitische Themen in die öffentliche und politische Diskussion ein.

Im Bayerischen Sozialministerium ist der LVKM am Runden Tisch - Zukunft der Behindertenhilfe und im Forum Soziales Bayern vertreten. Er wirkt in Gremien des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. bei Anhörungen zu Bundesgesetzen mit. Auf Landesebene geschieht dieses u.a. durch die Teilnahme in Arbeitskreisen der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihrer Angehörigen in Bayern e.V. und des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Landesverband Bayern. Durch dieses Engagement trägt der LVKM zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderung bei.

In der Rubrik "Recht und Ratgeber" des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. werden Sie über Gesetze und Gesetzesänderungen, die in jüngster Zeit in Kraft getreten sind und Bedeutung für Menschen mit Behinderung haben können, informiert.

Meilensteine zur Gleichstellung, Integration und Inklusion von Menschen mit Behinderung

Grundgesetz und Bayerische Verfassung
Das Verbot der Benachteiligung behinderter Menschen ist in Artikel 3 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und in Artikel 118 a der Bayerischen Verfassung verankert.

Sozialgesetzbücher IX und XII
Das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX) -  fördert die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe behinderter Mitbürger. Das SGB IX trat zum 1. Juli 2001 in Kraft. Das Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) regelt seit dem 1. Januar 2005 die Sozialhilfe und löst damit das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) ab.

Gleichstellungsgesetze
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) ist seit dem 1. Mai 2002 auf Bundesebene gültig. Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts, das am 27. Juli 2016 in Kraft getreten ist, wird die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und die Barrierefreiheit der öffentlichen Verwaltung des Bundes weiter verbessert.
Am 1. August 2003 ist das Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) in Kraft getreten. Ein Großteil der darin verankerten Regelungen betrifft die Themen Barrierefreiheit und Mobilität. Auch die Einrichtung eines Landesbehindertenrats sowie kommunaler Behindertenbeauftragter wurde darin aufgenommen.
Als weitere Säule des Paradigmenwechsels wurde das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verabschiedet. Es trat am 18. August 2006 in Kraft. Auch mit diesem Gesetz ist der Gesetzgeber einer sehr wichtigen Forderung behinderter Menschen nachgekommen. Sie hatten seit langer Zeit einen besseren Schutz vor Benachteiligungen auch im privaten Rechtsverkehr gefordert.

UN-Konvention
Im Dezember 2006 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention – BRK). Schlüsselbegriffe der Konvention sind Würde, Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung, Empowerment, Chancengleichheit und Barrierefreiheit.
Ende 2008 wurde das Gesetz zur Ratifikation von Bundestag und Bundesrat verabschiedet, so dass die Behindertenrechtskonvention am 26. März 2009 für Deutschland in Kraft treten konnte.

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