Sozialpolitisches Engagement
Das Verbot der Benachteiligung behinderter Menschen ist in Artikel 3 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und in Artikel 118 a der Bayerischen Verfassung verankert. Außerdem ratifizierte Deutschland 2009 das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention). Schlüsselbegriffe der Konvention sind Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung, Empowerment, Chancengleichheit und Barrierefreiheit.
Der LVKM engagiert sich seit Jahrzehnten sozialpolitisch für Menschen mit Behinderung und bringt behindertenpolitische Themen in die öffentliche und politische Diskussion ein. So wirkt er in Gremien des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. bei Anhörungen zu Bundesgesetzen mit. Auf Landesebene geschieht dies u.a. durch die Teilnahme in Arbeitskreisen der LAG SELBSTHILFE Bayern e.V. und des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Landesverband Bayern. Im Bayerischen Sozialministerium ist der LVKM an der Arbeitsgemeinschaft zur Förderung und Weiterentwicklung der Strukturen der Eingliederungshilfe und im Forum Soziales Bayern vertreten.
Durch dieses Engagement trägt der LVKM zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderung bei.
In der Rubrik Recht und Ratgeber informiert der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. über aktuelle Themen, Gesetze, Urteile und Stellungnahmen.
Stellungnahmen des LVKM finden sich unter Publikationen.