Wir fanden eine Wüste vor und haben versucht, sie fruchtbar zu machen.
Seitdem sind viele kleine Oasen entstanden.

(Hans Schöbel, Ehrenvorsitzender LVKM)

Das Bundessozialhilfegesetz verankerte 1962 zum ersten Mal den Anspruch von Menschen mit Behinderung auf für sie notwendige Einrichtungen. Zuvor war die einzige rechtliche Grundlage für die Versorgung behinderter Menschen das "Gesetz zur öffentlichen Krüppelfürsorge" aus dem Jahr 1917.

Doch das neue Gesetz löste noch längst nicht alle Probleme. Besonders problematisch war die Schulbildung für behinderte Kinder. Erst Mitte der 80er Jahre war eine flächendeckende Versorgung erreicht.

Ein weiteres Anliegen war es, mehr Betreuungs- und Fördereinrichtungen zu schaffen und es behinderten Menschen zu ermöglichen, einen Beruf auszuüben. Frühförderstellen, sozialpädiatrische Zentren, integrative Kinderkrippen und Kindergärten, schulvorbereitende Einrichtungen, Förderschulen, Internate, Werkstätten, Wohnangebote und Kurzzeitpflegeplätze wurden eingerichtet.

Die Erkenntnis, wie hilfreich eine frühe Förderung für viele Kinder ist, führte zur Zusammenarbeit des LVKM mit der Universitäts-Kinderklinik München. Dort wurden 1973 erstmals zur so genannten Frühbehandlung eine Ärztin, eine Beschäftigungstherapeutin und eine Krankengymnastin eingesetzt. Daraus ging 1978 das "Zentrum für Entwicklungsneurologie und Frühförderung" im Dr. von Haunerschen Kinderspital hervor. Außerdem setzt sich der LVKM seit 1973 besonders für Bobath-Zusatzausbildung ein.