Die Inklusion steht noch aus

Endlich konnten die Bemühungen um die Verbesserung der Lebensumstände von Menschen mit Behinderung auch in der Gesetzgebung durchgesetzt werden:

  • Im Oktober 2000 trat das "Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen" in Kraft,
  • im Juni 2001 das Sozialgesetzbuch IX: Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, zuletzt geändert 2004,
  • im Mai 2002 das deutsche Gleichstellungsgesetz,
  • im Juli 2003 das bayerische Gleichstellungsgesetz.

Damit sind behinderte Menschen nicht mehr "Objekt staatlichen Handelns", sondern werden als "Experten in eigener Sache" anerkannt. Die Rechte behinderter Menschen sind aber noch nicht selbstverständlich. Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben in die Realität steht noch aus. Um die Hilfen, die behinderten Menschen zustehen, muss immer noch gekämpft werden. In Zeiten knapper werdender Mittel umso mehr.

In jüngster Vergangenheit wurde deutlich, dass sich behinderte Menschen in den für sie geschaffenen speziellen Einrichtungen mitunter sehr isoliert fühlen. Im Zusammenhang mit der UN-Konvention von 2006, die die Inklusion fordert, hat ein Umdenken stattgefunden: rechtliche Gleichstellung in allen Bereichen, weg von der Spezialbehandlung hin zum Zusammenleben mit nicht behinderten Menschen, die Gleichstellung . In dem 1997 eröffneten Schullandheim mit Bildungs- und Begegnungszentrum Wartaweil - einer Einrichtung des LVKM -  wird gelebte Inklusion sichtbar.

Der LVKM war und ist weiterhin - zusammen mit dem Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) und seinen Mitgliedsorganisationen - maßgeblich an der Umsetzung der Rechte für Menschen mit Behinderung und deren gleichberechtigter Teilhabe an der Gesellschaft beteiligt.