Im Rahmen seiner abschließenden Bemerkungen hat der UN-Fachausschuss im Herbst 2023 zahlreiche Empfehlungen abgegeben, in welchen Bereichen Deutschland als Vertragsstaat der UN-Behindertenrechtskonvention die menschenrechtliche Situation behinderter Menschen verbessern muss. Die Umsetzung dieser Empfehlungen muss Leitschnur für weitere politische wie praktische Entwicklungen sein.
Der bvkm und alle unterzeichnenden Verbände appellieren mit konkreten Forderungen an die Abgeordneten des neu gewählten Bundestages und die künftige Bundesregierung, mit Blick auf die Umsetzung und Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes die selbstbestimmte Teilhabe und menschenrechtsbasierte Leistungen für Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen.