Geldauflagen sind eine unverzichtbare Hilfe für die Arbeit für Menschen mit Behinderung
Geldauflagen sind eine unverzichtbare Hilfe für die Arbeit für Menschen mit Behinderung
Geldauflagen sind eine unverzichtbare Hilfe für die Arbeit für Menschen mit Behinderung

Geldauflagen

Durch eine Zuweisung im Strafverfahren helfen Sie uns als Richter oder Staatsanwalt, unsere Arbeit für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung nachhaltig zu sichern.

Für Geldauflagen zugunsten gemeinnütziger Einrichtungen wird der LVKM in den überregionalen Listen der Oberlandesgerichte München, Nürnberg und Bamberg geführt.

Der LVKM verpflichtet sich dem Inklusionsgedanken und versteht sich als Selbsthilfeorganisation sowie Fachverband von Trägerorganisationen.
In ganz Bayern werden von unseren knapp 40 Mitgliedsorganisationen und Vereinen insgesamt über 20.000 Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit körperlichen bis hin zu schwerst mehrfachen Behinderungen betreut. Als direkter Träger gehören dem LVKM in München und Umgebung außerdem verschiedene Einrichtungen an.

Bei zugewiesenen Geldbeträgen verpflichten wir uns, den Zahlungseingang zu überwachen und unverzüglich mitzuteilen, ob und in welchem Umfang der Zahlungspflichtige die Auflage erfüllt hat.

Konto für Geldauflagen:

Postbank München

IBAN: DE26 7001 0080 0097 5758 07
BIC/SWIFT: PBNKDEFF

Konto: 97 575 807
BLZ: 700 100 80

Kontakt:

Landesverband Bayern für
körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V.
Dagmar Kuhn
Garmischer Straße 35
81373 München
Tel.: 089 / 35 74 81-11
Fax: 089 / 35 74 81-81
E-Mail: kuhn@lvkm.de


Service für Gerichte und Staatsanwaltschaften

Informationsmaterial, Adressaufkleber und Überweisungsträger des LVKM senden wir Ihnen gerne zu. Bitte füllen Sie dazu nachfolgendes Bestellformular aus:

Geldauflagen-Materialbestellung

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